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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten?

Möchten deutsche Staatsangehörige die Eheschließung im Ausland vollziehen, kann das Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses aus Deutschland bestehen. Dieses attestiert nach den Vorgaben des deutschen Rechts die Heiratsberechtigung der beiden Verlobten, wobei die Einreichung von Dokumenten beider Partner erforderlich ist.

Falls beide Partner deutsche Staatsbürger sind, reicht die Erstellung eines einzigen Ehefähigkeitszeugnisses für beide aus.

Die Ausfertigung der Ehefähigkeitszeugnisse erfolgt als internationales Dokument.

Die Notwendigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses sollten Sie mit dem für Ihren Fall zuständigen Standesamt im Ausland abklären.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.