Einkaufen in Bocholt lohnt sich doppelt
5.555 € Cashback für Euch
Drei Tage lang shoppen, genießen und mit etwas Glück den Einkaufswert zurückerhalten:
Wer während des Aktionszeitraums vom 11. bis 13. Juni 2026 in der Bocholter Innenstadt einkauft, essen geht oder eine Dienstleistung nutzt, kann ganz einfach teilnehmen. Egal, ob aus deinem Lieblingsladen, beim Friseur oder im Café - dein Einkauf unterstützt die Bocholter Innenstadt und könnte dir jetzt - mit ein bisschen Glück - doppelt Freude schenken.
Bei der Cashback-Aktion 2026 werden insgesamt 5.555 € in Form von Bocholt-Gutscheinen verlost.
Aktionszeitraum
11. bis 13. Juni 2026
Einsendeschluss: 13.06.2026 | 23:59 Uhr
So funktioniert´s
- Senden Sie uns ein Handyfoto oder eine Kopie des Kassenbons / Kaufbelegs mit Kaufdatum 11. Juni 2026 bis 13. Juni 2026 aus einem Geschäft, einem Dienstleistungs- oder Gastronomiebetrieb innerhalb des Bocholter Innenstadtrings per E-Mail an
gewinnspiel(at)bocholt-stadtmarketing(dot)de
Teilen Sie uns in der Mail Ihren Namen mit. - Heben Sie das Original des Kaufbelegs gut auf! Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt nur gegen Vorlage des Originalbelegs und des Personalausweises oder Führerscheins.
- Mit Ihrer Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
-
Annahmeschluss ist Samstag, 13.6.2026, 23:59 Uhr. Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.
Teilnahmebedingungen
1.) Die Cashback-Aktion wird durch die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG veranstaltet. Zu gewinnen gibt es einzelne Cashback-Zahlungen in Form von Bocholt-Gutscheinen mit einer bis zum 31.12.2026 begrenzten Gültigkeit und mit einem Gesamtwert von 5.555,- €. Die Höhe der Gewinnsumme ist von der Höhe der Einkaufssumme an den Aktionstagen der nach dem Zufallsprinzip ermittelten Gewinner abhängig.
2.) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
3.) Teilnehmerin oder Teilnehmer kann jede natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG sowie deren Familienangehörige.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder Betrug (auch schon bei Versuchen) oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor. Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem, objektivem Grund.
4.) Das Gewinnspiel findet im Zeitraum von 11.06.2026 0:00 Uhr bis 13.06.2026 23:59 Uhr statt.
5.) Gegenstand des Gewinnspiels sind die per E-Mail an gewinnspiel(at)bocholt-stadtmarketing(dot)de eingesendeten Kaufbelege, die per Zufallsprinzip ausgewählt werden mit der Möglichkeit, dass der Einsender den Betrag in gleicher Höhe als Bocholt-Gutschein gewinnt, welcher bis zum 31.12.2026 gültig ist. Es gibt keine Gewinngarantie. In der Mail muss Ihr Name angegeben werden. Anonym gesandte Mails werden nicht berücksichtigt.
6.) Jeder Kaufbeleg darf nur einmalig eingesendet werden. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
7.) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien.
8.) Die zufällige Auswahl der Gewinner findet in der Kalenderwoche 25 statt.
9.) Die Gewinner werden per E-Mail oder Anruf vom Stadtmarketing benachrichtigt.
10.) Die Bocholt-Gutscheine können im Büro des Stadtmarketings, Osterstraße 23, 46397 Bocholt, während der Öffnungszeiten bis zum 03.07.2026 abgeholt werden.
11.) Eine andere Auszahlung als in Bocholt-Gutscheinen -z.B. in bar, ist nicht möglich. Eine Auszahlung über den auf dem vorhandenen Kassenbeleg ausgewiesenen Bruttobetrag ist ebenfalls nicht möglich. Die maximale Summe, die pro Einkauf cashback als Bocholt-Gutschein gewonnen werden kann, beträgt 1.000,- € brutto.
12.) Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite inkl. der Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter haftet auch nicht für etwaige Übertragungs- oder Textfehler. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in der Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspiel ordnungsgemäß durchzuführen.
13.) Datenschutzinformationen: Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für die Zwecke dieses Gewinnspiels auf Basis der Einwilligung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO.
14.) Für den Fall eines Gewinns erklären Sie sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel automatisch mit der Veröffentlichung Ihres Namens bereit.
15.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit freundlicher Unterstützung






Der Bocholt-Gutschein
Mit dem Bocholt-Gutschein kann in zahlreichen Geschäften, Gastronomiebetrieben und weiteren Akzeptanzstellen in Bocholt bezahlt werden.
Alle teilnehmenden Betriebe finden Sie hier:
Fragen?




.jpg?height=312&width=495)