NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren
Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Kategorie: Wirtschaft