Stärkungspakt NRW
Gemeinsam gegen Armut
Deutschlandweit steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Grund dafür ist nicht zuletzt der russische Angriffskrieg. Die wirtschaftlichen Auswirkungen spüren hierzulande besonders Menschen mit geringem Einkommen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.
Um den Menschen in Nordrhein-Westfalen zu helfen hat die Landesregierung, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, im Rahmen des "Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen - gemeinsam gegen Armut" rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 wurden der Stadt Bocholt Unterstützungsleistungen in Höhe von 303.849 Euro gewährt. Mit diesen Finanzmitteln sollen auf Antrag bei der Stadt Bocholt Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Bocholter Stadtgebiet, anhand der nachstehenden Verteilungsgrundsätzen, unterstützt werden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Wie und wann kann ich einen Antrag stellen?
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Stärkungspakt NRW pdf 131,24 kB
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Stärkungspakt NRW (pdf 131,24 kB) herunterladen
- Anlage 1 - Bedarfsabfrage pdf 120,99 kB
- Anlage 1 - Bedarfsabfrage (pdf 120,99 kB) herunterladen
- Anlage 4 - Verwendungsnachweis Dritte pdf 140,10 kB
- Anlage 4 - Verwendungsnachweis Dritte (pdf 140,10 kB) herunterladen
Das städtische Vorgehen zur Weiterleitung der Billigkeitsleistungen vom Land NRW an Dritte ist durch Beschluss der Bocholter Stadtverordnetenversammlung (Vorlage 89/2023) festgelegt worden.
Weitergehende Informationen der Richtlinie können den Begleitinformationen des Ministeriums entnommen werden.