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Asyl

Leistungen für geflüchtete Menschen

Menschen, die aus anderen Ländern auf der Flucht sind, können in Deutschland Asyl beantragen. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bar- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder

2. vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder

3. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind.

Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Das brauchen Sie

Einkommensnachweise wie z.B.

  • Lohnbescheinigung
  • Arbeitslosengeld/-hilfebescheid
  • Krankengeldbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid

Kontoauszüge der letzten drei Monate, Zuweisungsbescheid der Landesstelle Unna-Massen Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung.