Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

"Zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel – das ist meine Rente. Es ist schon schlimm, aber um Sozialhilfe betteln? Das möchte ich nicht."
Viele ältere Menschen, insbesondere Frauen, leben in Armut und scheuen sich, ihren Sozialhilfeanspruch geltend zu machen. Sie wollen nicht als Bittsteller auftreten oder haben Angst, dass auf das Eigentum ihrer Kinder zurückgegriffen wird.
Diese Angst ist bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unberechtigt. Der Sozialhilfeträger greift hier nicht auf das Einkommen Ihrer Kinder zurück, es sei denn, deren Einkommen beträgt jeweils mehr als 100.000 € jährlich.
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die
- die Altersgrenze für den Bezug einer Regelaltersrente (Vollendung des 65. Lebensjahres zzgl. der Anhebungszeit für die Jahrgänge 1947 und jünger) erreicht haben
- aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Inanspruchnahme von Grundsicherung setzt allerdings eine Bedürftigkeit voraus. Diese besteht:
- wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem Einkommen und Vermögen des Ehegatten, soweit es dessen Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Personen, deren Vermögen den Betrag von 5000 € übersteigt, bei Verheirateten liegt dieser Betrag bei 10.000 €
- Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
Die Grundsicherung umfasst:
- den für den Antragsberechtigten maßgeblichen Regelsatz
- die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- ggf. Zuschläge für einen Mehrbedarf
Beispiel:
Maria M., 70 Jahre, alleinstehend, monatliche Miete 250 €, Heizkosten 70 €, Rente 300 €
Regelsatz (Stand 2021) 446 €
Unterkunftskosten 250 €
Heizkosten 70 €
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Summe Bedarf 766 €
abzüglich Rente 300 €
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Grundsicherung 466 €
Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich an:
Stadt Bocholt, Fachbereich Soziales
Berliner Platz 2 (Arkaden), 46395 Bocholt
Team der städtischen Grundsicherungsstelle
Leistungen nach SGB XII
Telefon | +49 (2871) 953-O |
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