Rechtsverbindlichkeit der Änderung des Bebauungsplanes SO 4, Mainstraße
Die Änderung des Bebauungsplanes SO 4 wird hiermit rechtsverbindlich und liegt zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die Rechtsverbindlichkeit der Änderung des Bebauungsplanes SO 4 für den Bereich der Grundstücke Mainstraße ungerade Hausnummern 25 bis 35 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 11.07.2018 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes SO 4 für den Bereich der Grundstücke Mainstraße ungerade Hausnummern 25 bis 35 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB und § 86 Abs. 4 BauO NW als Satzung.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Satzungsbeschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes SO 4 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV NW S.90) öffentlich bekannt gemacht.
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes SO 4 mit Begründung wird ab dem 02.08.2018 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung im Rathaus, Berliner Platz 1, 2. Obergeschoss, 46395 Bocholt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
A) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NW
nach Ablauf eines Jahres ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht
mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn
die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o. g. Fällen
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruchs herbeigeführt wird.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Bebauungsplanes SO 4 für den Bereich der Grundstücke Mainstraße ungerade Hausnummern 25 bis 35 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB rechtsverbindlich.
Bocholt, den 01.08.2018 Peter Nebelo
Bürgermeister
Allgemeiner Hinweis:
Die entsprechenden Bauleitpläne sind wenige Tage nach der Bekanntmachung auch digital unter der Rubrik Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) verfügbar.