Aufstellung des Bebauungsplanes NW 28, Dinxperloer Straße/Hemdender Weg
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die Einleitung der Aufstellung zum Bebauungsplan NW 28 für den Bereich für den Bereich des geplanten Nord- und Westrings zwischen der Dinxperloer Straße im Westen, dem Bussardweg im Norden, dem Hemdener Weg im Osten und nördlich der Straße Am Efing
und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit.
(hier: Abbildung, s. separate Datei)
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 04.07.2018 die Einleitung der Aufstellung zum Bebauungsplan NW 28 für den Bereich für den Bereich des geplanten Nord- und Westrings zwischen der Dinxperloer Straße im Westen, dem Bussardweg im Norden, dem Hemdener Weg im Osten und nördlich der Straße Am Efing zur Festsetzung des geplanten West- und Nordrings einschließlich der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit vom 01.09.2022 bis einschl. 07.10.2022 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, während der Auslegungszeiten zu der oben genannten Bebauungsplanaufstellung zu äußern und die Planungen zu erörtern. Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.
Kontaktdaten: Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@mail.bocholt.de
Telefon: 02871/953-138 (Herr van Almsick)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt, durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.
Auslegungszeiten:
vormittags: montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags: montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-637 oder e.nienhaus@bocholt.de (Frau Nienhaus) möglich.
Bocholt, den 23.08.2022
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat
- Dateien:
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Bebauungsplan.pdf7.8 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Begruendung_mit_UB.pdf6.2 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Landschaftspflegerischer_Begleitplan.pdf6.1 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_grossr_Variantenuntersuchung.pdf24 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Vergleich_Varianten_Anhang_Umweltbericht_119Aend_FNP.pdf3.5 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Laermgutachten.pdf6.4 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Bodengutachten.pdf13.5 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Mobilitaetskonzept.pdf17.2 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Modelhandbuch_Verkehr.pdf9.5 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Rahmenplan_Nord_2009_2013.pdf9.5 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Verkehrsentwicklungsplan.pdf16.7 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_GORP.pdf11.8 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW_28_Lschaftsplan.pdf6.4 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_NW28_TOEB-Liste_01.pdf234 K
Kategorie: Bekanntmachungen