Aufstellung des Bebauungsplanes 8-25, Grüner Weg/ Brahmsstraße
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die öffentliche Auslegung im Rahmen
der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-25 als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB im Bereich Brahmsstraße mit den ungeraden Hausnummern 3 bis 19, Seeheidestraße mit den ungeraden Hausnummern 27 bis 31 sowie Grüner Weg mit den ungeraden Hausnummern 47 bis 57
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 29.09.2021 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-25 als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB im Bereich Brahmsstraße mit den ungeraden Hausnummern 3 bis 19, Seeheidestraße mit den ungeraden Hausnummern 27 bis 31 sowie Grüner Weg mit den ungeraden Hausnummern 47 bis 57 mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:
• Schaffung von Wohnbauflächen
• Förderung der Innenentwicklung.
Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes 08-25 ist nunmehr öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan 08-25 mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 02.01.2023 bis einschließlich 02.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.
Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-391 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.
Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-153 oder jan.buschmann@bocholt.de (Herr Buschmann) möglich.
Bocholt, den 14.12.2022
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat
- Dateien:
bocholt_rathaus_planenundbauen_8-25_Begruendung_OEA.pdf804 K
bocholt_rathaus_planenundbauen_8-25_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Stufe_I.pdf1.6 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_8-25_umweltbezogene_Stellungnahmen_FBB.pdf2.2 M
bocholt_rathaus_planenundbauen_8-25_Bebauungsplanentwurf_OEA_01.pdf831 K
bocholt_rathaus_planenundbauen_8-25_TOEB-Liste_OEA.pdf226 K
Kategorie: Bekanntmachungen