Aufstellung der Außenbereichssatzung Brückendeich
Die Unterlagen liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die Einleitung der Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich des Brückendeichs, nördlich der Dinxperloerstraße für den Ortsteil Suderwick
und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit.
(hier: Abbildung, s. separate Datei)
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 23.03.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich des Brückendeichs, nördlich der Dinxperloerstraße für den Ortsteil Suderwick mit folgender städtebaulicher Zielsetzung: Ermöglichung von weiteren Wohnzwecken und/oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetriebe dienende Vorhaben im Wege der baulichen Nachverdichtung.
Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt während der Auslegungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.
Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@mail.bocholt.de
Telefon: 02871-953-661 (Frau Schmeing)
Fax: 02871/953 385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.
Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.30 Uhr nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags vonn 14.00 – 17.00 Uhr
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist unter 02871-953-637 oder e.nienhaus@bocholt.de (Frau Nienhaus) möglich.
Bocholt, 25.05.2022
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat
Kategorie: Bekanntmachungen