Rettungsdienst
Rettungssanitäter/-in
Lehrgangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17.Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
- eine Erklärung, dass gegen den/die Teilnehmer/-in weder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren anhängig und auch nin den letzten fünf Jahren nicht durch geführt worden ist.
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Std.), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Ergänzungslehrgang zum Notfallsanitäter/-in (EP 1, EP 2, EP 3)
Lehrgangsvoraussetzungen
- Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsassistenten
- 0-3 jährige, 3 - 5 jährige oder mehr als 5 jährige Tätigkeit im Rettungsdienst (Stichtag Ausstellungsdatum der Rettungsassistentenurkunde)
Vollausbildung zum Notfallsanitäter
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz ist,
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- im Fall einer Ausbildung
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)
- der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)