Beschaffungsabsichten und vergebene Aufträge

Neben der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) sieht auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) so genannte Ex-ante und Ex-post Regelungen vor, um den Vergabegrundsatz des fairen Wettbewerbs zu entsprechen.
Die Textfassungen der Gesetze und Normen können unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/vergaberecht-informationen-fuer-die-wirtschaft abgerufen werden. Diese Normen haben zur Folge, dass der öffentliche Auftraggeber Beschaffungsabsichten vorab (Ex-ante) öffentlich darzulegen hat.
Diese werden in der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber die wesentlichen Daten des Vergabeverfahrens zu veröffentlichen. Aufgrund der unterschiedlichen Normlage erfolgt die Darstellung der vergebenen Aufträge in zwei Listen.
Rechtsreferat
- Vergabestelle -