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Öffentliche Ordnung

Das Ordnungsamt der Stadt Bocholt

Sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, ergreift sie der Fachbereich Öffentliche Ordnung als Ordnungsamt nach den Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes und erhält somit die öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrecht.

Zum Hintergrund

Auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) können die Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Verordnungen erlassen. Ordnungsbehördliche Verordnungen enthalten abstrakt-generelle Regelungen, d.h. sie gelten für eine unbestimmte Vielzahl von Gefahrensituationen (abstrakte Geltung) und eine unbestimmte Anzahl von Personen (generelle Geltung).

Grundsätzlich kann jede Stadt nach ihren örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen selbst darüber entscheiden, welche Regelungen sie für ihr Stadtgebiet als sinnvoll und notwendig erachtet. Ordnungsbehördliche Verordnungen werden durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Rechtliche Grundlagen 

Den Originaltext der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bocholt finden Sie hier.

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