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Befreiung von der Biotonne

Infos zur Eigenkompostierung

Wer Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück kompostiert, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Wer das möchte, muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle, dazu zählen auch Gartenabfälle, Rasenschnitt und Küchenabfälle müssen auf dem Grundstück kompostiert werden.
  • Kompostiert wird entweder in einer offenen Miete und/oder in einem handelsüblichen Thermokomposter. Die Kompoststellen müssen der Grundstücksgröße angemessen groß sein.
  • Der Kompost muss auf dem Grundstück verwertbar sein.

Nach der Antragstellung vereinbart ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des ESB einen Termin mit Ihnen, um sich zu vergewissern, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie sieht ein idealer Komposter aus?

Thermokomposter erhalten Sie in jedem gut sortierten Gartenmarkt. Bitte lassen Sie sich dort auch über die geeignete Größe und den richtigen Standort beraten.

Kann ich für meine Gartenabfälle weiterhin den Wertstoffhof nutzen?

Da Sie mit der Befreiung von der Biotonne keine Biomüllgebühren mehr zahlen, entfällt auch die Benutzung des Wertstoffhofes für Gartenabfälle. Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass wirklich alle Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können. Das betrifft auch Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Vertikutierabfälle und Laub.