Mietspiegel
Der Bocholter Mietspiegel 2022 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Bocholt wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertretern der Vermieter- und Mieterseite in der Stadt Bocholt anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden.
Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten wurden von der InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum, im Rahmen einer repräsentativen Vermieterbefragung (Vollerhebung) zum Stand Mai 2021 ermittelt. Die relevanten wohnwertbestimmenden Merkmale – Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage – wurden mithilfe eines Fragebogens bzw. mittels Datenträgeraustausch bei den rd. 5.000 Vermietern erhoben. Für die Erstellung können nicht alle Wohnungen herangezogen werden. Sie müssen bestimmten Anforderungen genügen. Zum Beispiel sind für die Auswertung lediglich Mieten der Wohnungen relevant, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der qualifizierte Mietspiegel gilt seit dem 1. Januar 2022.
Die Dokumentation für den Mietspiegel für Bocholt 2022 steht Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung: Dokumentation zur Erstellung des Bocholter Mietspiegel 2022
Neben privaten Vermietern, die in der Regel in der Tagespresse annoncieren, bieten in Bocholt Wohnungsbaugesellschaften Mietwohnungen an.
Einen Mietspiegel für gewerblich genutzte Immobilien gibt es nicht. Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft kann aber zu den durchschnittlichen Mieten in diesem Bereich Auskünfte geben, wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechpartner!
Ansprechpartner/-innen
- Rüther, Kathrin
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Dieckhues, Ludger
mo - do: 9.30 - 16.30 und
fr von 9.30 -13 Uhr