Stadtentwicklungsplanung
Die Stadtentwicklungsplanung stellt unter den städtischen Planungsinstrumenten eine übergeordnete integrative Planung für die gesamte Stadt dar. In ihr werden Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z. B. Arbeiten, Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr etc. erarbeitet.
Das zentrale Anliegen
ist das Bewahren von Vorhandenem, der Ausbau der Stärken und die Entwicklung von Zukunftszielen. Dabei sollen mit den Überlegungen von heute den nachfolgenden Generationen Lebens- und Gestaltungsspielräume geschaffen werden. Daraus folgert, dass es ein in ständiger Fortschreibung und Rückkoppelung befindlicher Prozess ist.
Sie hat aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und –grenzen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung anzubieten.
Die Stadtentwicklung ist dabei immer auf die Entwicklung der gesamten Stadt ausgerichtet, muss aber gleichzeitig die übergeordneten Planungen (Landes- und Regionalplanung) berücksichtigen. Andererseits muss die übergeordneten Planungen die darunter liegenden Ebenen berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
Ebenen der räumlichen Planung
Gebietseinheit
- Name
- Gesetzliche Grundlage
- Plan
Bund
Bundesrepublik Deutschland
Raumordnungsgesetz (ROG)
Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen
Land
Nordrhein- Westfalen
Landesplanungsgesetz (LPlG)
Landesentwicklungsplan (LEP)
Region
Regierungsbezirk Münster
Landesplanungsgesetz (LPlG)
Regionalplan Münsterland
Kommune
- Stadt Bocholt
Baugesetzbuch (BauGB)
Flächennutzungsplan (FNP) - Stadt Bocholt
Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan (B-Plan)
Für die räumliche Umsetzung dieser Planung ist der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung für Sie der Ansprechpartner.