Einsicht ins Bauaktenarchiv
Die Stadt Bocholt archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" (das sind Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv.
Bis ins Jahr 1895...
reichen die Unterlagen zu Gebäuden, die nach diesem Zeitpunkt rechtmäßig errichtet worden sind. Zu diesen zum Teil sehr umfangreichen Unterlagen gehörten Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen. Die Akten sind zwar zum Großteil noch in Papierform vorhanden, zum Teil werden sie aber auch schon in digitaler Form vorgehalten. Allerdings: Es sind nicht von allen Gebäuden in Bocholt auch Unterlagen vorhanden.
Der Service der Einsicht in das Bauaktenverzeichnis ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein geschlossener Bauakten besteht nicht.
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung bietet Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevllmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt gegen Gebühr notwendige Kopien oder Auszüge an.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bittet der Fachbereich darum, den Antrag zur Einsicht des Bauaktenarchivs auszufüllen und an die Geschäftsstelle zu senden. Sobald die Akten vorliegen, informieren Sie die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle per Telefon oder E-Mail.
Das brauchen Sie
Beim Grundstückseigentümer, der Einsicht haben möchte, reicht die Vorlage des Personalaussweises.
Der Bevöllmächtigte des Eigentümers benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Das kostet es
Wer Einsicht ins Bauaktenarchiv verlangt, muss dafür zahlen. Die Gebührensätze sind in der Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geregelt.
Inanspruchnahme des Bauaktenarchivs
Bereitstellung von analogen oder digitalen Bauakten zur Einsicht
a) Einsichtnahme in digitale Bauakten - Grundgebühr je Objekt -> 5 Euro
b) zuzüglich für Einsichtnahme in jeden weiteren zum Objekt gehörenden digitalen Vorgang (Bauantrag/Aktenzeichen) -> 2,50 Euro
c) Einsichtnahme in analoge Bauakten - Grundgebühr je Objekt (Hausakte) -> 10 Euro
d) zuzüglich für Einsichtnahme in jeden weiteren zum Objekt (Hausakte) gehörenden analogen Band -> 2 Euro
Kopien aus Bauakten
Für das Erstellen von Kopien aus analogen Bauakten oder Ausdrucken aus digitalen Bauakten
- Grundgebühr je angefangene halbe Stunde -> 18 Euro
- zuzüglich je Kopie oder Ausdruck in DIN A4 -> 0,50 Euro
zuzüglich je Kopie oder Ausdruck in DIN A3 -> 0,80 Euro
Bereitstellung von digitalen Auszügen aus Bauakten
auf Datenträger oder per Download
a) Grundgebühr je Vorgang (Bauantrag/Aktenzeichen) -> 10 Euro
b) zuzüglich je bereitgestellter Datei aus Vorgang (in PDF - Format unabhängig von der Anzahl der enthaltenen Seiten) -> 5 Euro
c) zuzüglich Versandkostenpauschale -> 2 Euro
d) zuzüglich Pauschale für Datenträger (CD-Rom) -> 0,50 Euro
Ansprechpartner/-innen
- Siedenberg, Susanne
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Stille, Antje
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Wansing, Sabine
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mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
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