Ehrenbürgerrecht
Die Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.Rechtliche Grundlagen
§ 34 GO NWIhr Ansprechpartner
- Vißer, Gerlinde
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di, 8 - 14 Uhr,
mo, mi, 14 - 17 Uhr,
do, 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan