Städtebaulicher Vertrag
Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg einer Baulandbereitstellung ist die Vereinbarung der Rahmenbedingungen aus dem 1995 vom Rat gefassten Beschlusses über "Bodenmanagement und sozialgerechte Bodennutzung in der Stadt Bocholt".
Vor Beginn einer Baulandentwicklung findet daher eine umfassende Information aller beteiligten Eigentümer über die in Aussicht genommene Entwicklung und deren Voraussetzung statt. Als gemeinsame Zielsetzung werden diese Rahmenbedingungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem jeweiligen Eigentümer und der Stadt Bocholt vereinbart.
Rechtliche Grundlagen
§ 11 Baugesetzbuch
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