Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Schulen ans Netz
Im Jahre 2004 wurden alle Bocholter Schulen mit PCs ausgestattet, um die Qualität des Unterrichts zu verbessern und die Schüler auf dem Weg in die moderne Kommunikationsgesellschaft zu begleiten.
Die Bereitstellung von Informationstechnologie
ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers.
Im Jahre 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken an Schulen getroffen.
Hierdurch sind die Aufgaben eindeutig geregelt, was das Land und die Kommune zu erledigen hat. Das Land - die Medienbeauftragten der Schulen - übernimmt den sogenannten "First-Level-Support", die Kommune den "Second-Level-Support".
Rechtliche Grundlagen
§ 79 Schulgesetz NW