Personalausweis
Wer sechzehn Jahre oder älter ist, muss als deutscher Staatsbürger einen Bundespersonalausweis (BPA) besitzen, sofern er keinen Reisepass hat.
Ein BPA kann unabhängig vom Alter der Inhaberin bzw. des Inhabers, also bereits ab Geburt, ausgestellt werden.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie auf www.personalausweisportal.de .
Noch keine 16 oder unter Betreuung?
Ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch keine sechzehn Jahre alt, müssen beide Eltern, soweit sie verheiratet sind, schriftlich ihr Einverständnis erklären, wobei wenigstens ein Elternteil das Kind zum Bürgerbüro begleiten und den Ausweis auch des anderen Elternteils mit dessen Vollmacht vorlegen muss.
Es genügt eine einfache handschriftliche und unterschriebene Erklärung ("Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind ....... einen Personalausweis erhält"). In dieser Vollmacht geben Sie bitte an, ob Sie mit der Speicherung von Fingerabdrücken einverstanden sind oder nicht.
Bei nicht verheirateten Eltern reicht es, wenn das Kind bzw. die/der Jugendliche von einem Elternteil begleitet wird. Leben die Eltern nicht zusammen, kommt der Elternteil ins Bürgerbüro, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält.
Steht die Antragstellerin bzw. der Antragsteller unter Betreuung, die sich (auch) auf Behördengänge erstreckt, hat die Betreuerin bzw. der Betreuer den Beschluss des Amtsgerichtes oder die Betreuungsurkunde vorzulegen und sich zur Person auszuweisen.
Erstmaliger Antrag
Beantragen Sie erstmals einen BPA oder Reisepass, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde (Original oder amtliche beglaubigte Kopie) bzw. das Familienstammbuch mit.
Der Personalausweis ist mit einem Chip versehen, der neben den persönlichen Daten auch Onlinefunktionen und, soweit Sie dieses wünschen, Ihre Fingerabdrücke enthält.
Alter Ausweis wird vernichtet
Wenn Sie den neuen BPA abholen, müssen Sie den alten vorlegen. Er wird vom Bürgerbüro vernichtet. Wurde Ihnen ein vorläufiges Dokument ausgestellt, wird dieses bei Aushändigung des endgültigen BPA eingezogen.
Bis zu drei Wochen Bearbeitungszeit
Der Personalausweis wird nicht in Bocholt, sondern durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin produziert. Im Regelfall müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen rechnen; das Bürgerbüro kann diese Dauer nicht beeinflussen.
10 bzw. 6 Jahre gültig
Ihr neuer BPA ist zehn Jahre gültig. Sind Sie unter 24 Jahre alt, ist die Gültigkeit auf sechs Jahre begrenzt.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Das brauchen Sie
Für Ihren Antrag - auch bei Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises - benötigt die Verwaltung:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderreisepass oder
- Ihren Reisepass und
- ein neues, höchstens sechs Monate altes Lichtbild im Format 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Eine Kopfbedeckung ist nur zulässig, wenn sie aus religiösen Gründen erforderlich ist und das Gesicht gut zu sehen ist. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie, und das Foto darf nicht retuschiert oder anderweitig verändert sein. Außerdem muss es biometrischen Anforderungen entsprechen. Infos dazu unter www.biometrisches-passbild.net .
Wenn Sie Ihre bisherigen Ausweisdokumente verloren haben oder sie Ihnen gestohlen worden sind, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde mit.
Das kostet es
Die Gebühr beträgt
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren und
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei; ein nachträgliches Aktivieren, das Ändern der PIN im Bürgerbüro oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion kostet jeweils sechs Euro.
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.