Auskunft aus dem Gewerberegister
Auskünfte aus der örtlichen Gewerbekartei erhalten Sie bei der Gewerbestelle des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. Die Auskunft ist, abgesehen von Auskünften, die von anderen Behörden erbeten werden, gebührenpflichtig.
Der Auskunftssuchende
muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies hat formlos, schriftlich zu erfolgen, wenn möglich auch unter Angabe möglicher Nachweise (z.B. Mahnbescheide).
Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register. Sie genießt als solche keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Daher wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskunft keine Gewähr übernommen. Diese Auskunft wird ausschließlich zu dem in Ihrer Anfrage aufgeführten Zweck erteilt.
Angaben, die über Namen, betriebliche Anschrift und angemeldete Tätigkeit eines einzelnen Gewerbetreibenden hinausgehen, können in der Regel nicht gemacht werden.
Das kostet es
Die Gewerberegisterauskunft kostet in Bocholt 17 Euro. Fügen Sie bitte einen Scheck oder einen Überweisungsträger bei! Anderenfalls wird die Gebühr per Nachnahme erhoben, dafür fallen zusätzliche Nachnahme-Kosten in Höhe von 4,40 Euro an.