Große Hunde
Groß im Sinne des Gesetzes ist ein Hund, der ausgewachsen
- ein Gewicht von mindestens 20 kg oder
- eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreicht,
- der nicht einer der Rassen gehört, die in § 10 genannt sind,
- und der nicht als "gefährlicher" Hund eingestuft ist.
Für große Hunde gelten folgende Regeln.
An die Leine
Im Stadtgebiet Bocholt müssen große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint werden. Das gilt beispielsweise auch für die Innenstadt. Wie bisher gehören sie außerdem in der Fußgängerzone sowie im Wald außerhalb der Wege an die Leine.
Meldepflicht
Große Hunde müssen beim Ordnungsamt angezeigt werden. Durhc die stuerliche Anmeldung eines Hundes wird diese gleichzeitig dem Ordnungsamt weitergeleitet, um der Anzeigepflicht zu entsprechen.
Das Pflichtprogramm
Wer einen solchen Hund hält, muss dem Fachbereich Öffentliche Ordnung
- nachweisen, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht,
- die Nummer des Mikrochips - in Form eines Aufklebers oder einer Kopie des Impf- bzw. EU-Heimtierausweises - nachweisen,
- die entsprechende Sachkunde nachweisen.
Hundesteuer
Natürlich sind auch große Hunde wie bisher beim Fachbereich Finanzen für die Hundesteuer anzumelden. Sie können Ihren Hund persönlich im Bürgerbüro im Rathaus oder auch per Formular online anmelden. Damit wird ihr Hund gleichzueit ordnungs- und steuerrechtlich erfasst.
Rechtliche Grundlagen
Das Landeshundegesetz NRW ersetzt seit dem 1. Januar 2003 die Landeshundeverordnung. Das Gesetz wurde vom Land Nordrhein-Westfalen erlassen, es umzusetzen und zu kontrollieren ist Aufgabe der Städte.
Das kostet es
Für die Meldung eines großen Hundes nach § 11 Landeshundegesetz NRW wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben (gemäß Gebührentarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW vom 3. Juli 2001 - GV. NRW. S. 262).