Einwohnerfragestunde
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat die Möglichkeit, zu einem bestimmten Thema im Rat (Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt) eine Fragestunde zu beantragen. Hier können Fragen beantwortet werden, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen müssen.Voraussetzung für die Nutzung der Fragestunde:
Die Fragen der Einwohner/innen müssen spätestens bis zwei Tage vor dem Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Büro des Bürgermeisters eingebracht werden.Bei Beantwortung einer Anfrage können bis zu drei kurze Zusatzfragen gestellt werden. Eine Aussprache über gestellte Fragen und gegebene Antworten findet nicht statt.
Rechtliche Grundlagen
§ 48 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO) sowie § 11 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt BocholtIhre Ansprechpartner/innen
- Vißer, Gerlinde
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Wissing, Jessica
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 Uhr
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