Schwarzarbeit
Schwarzarbeit schadet uns allen!
Illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie gefährden die soziale Sicherung der Arbeitnehmer, vernichten bestehende Arbeitsplätze und verzerren den Wettbewerb. Diese schädlichen Auswirkungen auf die Sozial-, Arbeitsmarkt- und Gesellschaftspolitik verdeutlichen, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit nachhaltig und wirkungsvoll erfolgen muss.
Was ist eigentlich Schwarzarbeit?
Darunter versteht das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang, ohne
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in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, obwohl ein eintragungspflichtiges Handwerk im stehenden Gewerbe selbstständig ausgeübt wird,
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der Verpflichtung zur Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gewerbemeldestelle nachgekommen zu sein,
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der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder einem Träger der Sozialhilfe nachgekommen zu sein.
Schwarzarbeit lohnt sich nicht !
Ein Unternehmen oder Arbeitskräfte werden "unter der Hand" empfohlen; kostengünstig kalkulieren - wer will das nicht - ?!
Aber: Des Bauwilligen große Freud? kann sich sehr schnell in großes Leid umwandeln. Viele haben hier schon bittere Erfahrungen sammeln müssen; dieses gilt gleichermaßen für den Schwarzarbeiter.
Warum?
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Nicht nur der Schwarzarbeiter, sondern auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro belangt werden .
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Bei Schwarzarbeitern ist die Gefahr von "Pfuscharbeit" besonders groß und gerade bei Bau- und Ausbauarbeiten sowie Installationen kann die fehlende Qualifikation lebensgefährliche Auswirkungen haben.
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Gerichte stufen die Verträge mit Schwarzarbeitern in der Regel als sittenwidrig und damit nichtig ein. Resultat: Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entfallen, da der Vertrag bei Schwarzarbeit als unwirksam angesehen wird.
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Die betroffenen Arbeiter und Firmen sind weder gewerbe-, steuer- noch sozialversicherungsrechtlich erfasst und somit besteht auch für den Auftraggeber später keine Möglichkeit mehr, diese aufzuspüren.
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Die Arbeit bleibt halb fertig liegen, wenn der Schwarzarbeiter erwischt wird.
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Der Auftraggeber/Bauherr haftet bei Unfällen, da Schwarzarbeiter nicht versichert sind.
Auch deshalb:
Handwerker-Rechnungen können von Privathaushalten künftig doppelt so hoch abgesetzt werden. 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal können also 1.200 ? beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bisher waren es höchstens 600 Euro. Es wird seitens des Finanzamtens lediglich die genaue Ausweisung der Lohnkosten verlangt. Eine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung wird steuerlich nicht begünstigt! Demnach sollte der Handwerker die Rechnung immer in Materialkosten und in Arbeitsleistung aufschlüsseln.
Eine Besonderheit noch: Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen, keine Barzahlungen. Schließlich will man die Schwarzarbeit bekämpfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Darum: Hände weg von Schwarzarbeit!
Unterstützen Sie uns in den Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit!
Sie haben folgenden Verdacht:
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Jemand arbeitet illegal bzw. "schwarz",
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jemand beschäftigt eine solche Person;
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jemand übt selbstständig unerlaubt ein Handwerk aus, ohne pflichtgemäß in die Handwerksrolle eingetragen zu sein;
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jemand übt selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit aus, ohne dieses Gewerbe angemeldet zu haben.
Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die kompetenten Ansprechpartner zu Fragen der "Bekämpfung der Schwarzarbeit" oder füllen Sie gleich das Formular aus!
Übermitteln Sie uns auch solche Informationen, die Ihnen ggf. auf den ersten Blick "nicht wichtig" erscheinen. Je mehr Informationen uns erreichen, um so größer ist die Chance, den Schwarzarbeiter oder seinen Auftraggeber zu überführen und ihm letztendlich "das Handwerk" zu legen. Sofern Sie bei einer Anzeige wegen Schwarzarbeit anonym bleiben wollen, werden Ihre Angaben auf Wunsch vertraulich behandelt.
Was wir tun:
- Wir gehen jedem Hinweis auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Leistungsmissbrauch nach.
- Bei konkreten Hinweisen werden sofortige Überprüfungen vor Ort zugesichert.
- Ihre Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
- Sozialversicherungs- oder steuerrechtlich relevante Kenntnisse werden sofort den zuständigen Institutionen zugeleitet.
- Wir leiten - bei entsprechender Beweislage - Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren bzw. Gewerbe- und Handwerksbetriebsuntersagungsverfahren ein.
- Bei illegaler Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen drohen aufenthaltsbeendende Maßnahmen; anfallende Kosten werden dem Arbeitgeber auferlegt.
Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft - helfen Sie uns!
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie den Text des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung!
Ihre Ansprechpartner
- Herr EckertBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Helbig, DieterBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.