Alleinige Zuständigkeiten des Kreises Borken
Die Stadtverwaltung Bocholt und die Kreisverwaltung Borken sind teilweise für verschiedene Aufgaben zuständig. Die Nebenstelle des Kreises Borken befindet sich hier im Rathaus.
Öffnungszeiten:
-montags bis mittwochs: 7.30 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr
-donnerstags: 7.30 - 18.00 Uhr (durchgehend)
-freitags: 7.30 - 12.30 Uhr
Telefon: +49 2871 953-394, - 395, -396 (Anm./Info), -578 und - 579
Telefax: +49 2871 953-393
Zusätzlich gibt es noch die Nebenstelle des Fachbereiches 53(Gesundheit), die im Ostwall 67 untergebracht ist. Telefonzentrale +49 2871 270-10
Hier
sehen Sie eine sicherlich nicht abschließende Auflistung von Aufgaben, mit denen Sie sich ausschließlich an die Kreisverwaltung Borken wenden müssen:
- Aidsberatung,
- Altautoverwertung,
- Apotheken, Arzneimittel und Betäubungsmittel,
- Artenschutz
- Auto (Pkw, Kfz, Krad): Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Wunschkennzeichen
- BAFöG
- Elterngeld
- EU-Informations- und Koordinationsstelle
- Fahrerlaubnisse, EU-Führerschein,
- Futtermittelüberwachung
- Gesundheitswesen
- Gewässerschutz
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Heimaufsicht
- Jagdsteuer
- Kommunalaufsicht
- Kreisentwicklung / Regionalentwicklung / regionalisierte Strukturpolitik
- Kreispflegekonferenz
- Kreistagsangelegenheiten
- Kriegsfolgenhilfen
- Landwirtschaftliche Verwertung von Gülle, Klärschlamm, Bioabfällen
- Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz
- Personenbeförderung
- Reitregelungen, Reitkennzeichen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schornsteinfegerwesen
- Schulpsychologe
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Tierarzneimittelüberwachung
- Tiergehege, Tierkörperbeseitigung, Tierschutz, Tierseuchen
- Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz
- Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
- Wasserschutzgebiete