Erschließungsvertrag
Vereinbarung mit einem Investor über die Herstellung und Finanzierung einer StraßeEin
Grundstückseigentümer kann Baugrundstücke bzw. fertiggestellte Häuser zum Kauf anbieten; er übernimmt auch die erforderliche öffentliche Erschließung für die Herstellung von Straßen und Grünanlagen und finanziert diese Kosten über den Verkaufspreis. Die Stadt übernimmt nach Fertigstellung die Straßen und Grünanlagen in ihr "öffentliches" Eigentum.Rechtliche Grundlagen
BaugesetzbuchIhr Ansprechpartner
- Klein-Schmeink, Norbert
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