Erschließungsbeitrag
Kosten der erstmaligen Herstellung von Straßen, die von den angrenzenden Grundstückseigentümern zu erstatten sind; die Stadt stellt die Kosten durch Beitragsbescheid in RechnungRechtliche Grundlagen
Ihre Ansprechpartner/innen
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- Deelmann, Christoph
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- Lütfring, Christiane
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