Familienpass
Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung, die die Stadt Bocholt für Familien erbringt, deren persönliche Lebenssituation durch bestimmte Vergünstigungen im sozialen Bereich anerkannt wird. Er dient somit der finanziellen Entlastung von Familien.
Der Familienpass kommt...
ganz bequem frei Haus. Für Familien und Personen, die Anspruch auf die Vergünstigungen haben, die mit dem Pass gewährt werden, wird er automatisch mit der Hauspost zugestellt. Familien und Personen, die während eines laufenden Jahres nach Bocholt ziehen und erstmalig prüfen lassen möchten, ob ihnen der Familienpass zusteht, können sich an Ihren Ansprechpartner wenden.
Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind seit dem 1. Januar 2018:
• Familien/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind
• Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
• Studenten mit Hauptwohnsitz in Bocholt
Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. Alle Anspruchsberechtigten, die den Familienpass erhalten, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bocholt haben. Der Familienpass wird für jede berechtigte Person ausgestellt. Er wird ohne Antrag den Anspruchsberechtigten automatisch am Anfang eines jeden Kalenderjahres zugeschickt. Wird der Anspruch im laufenden Jahr erworben, kann der Familienpass direkt beim Bürgerbüro der Stadt Bocholt beantragt werden.
Folgende Ermäßigungen erhalten die Anspruchsberechtigten:
- 50 % auf den Eintritt bzw. auf die Entgelte für eine Erwachsenenkarte für die Wasserwelt im Erlebnisbad Bahia. Da Kinder bereits einen ermäßigten Eintritt haben, wird kein weiterer Zuschuss gewährt.
- 50% bei Kursen und anderen Bildungsangeboten der Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg, sofern für diese die Satzung der VHS/das VHS-Programm Ermäßigungen vorsieht.
- 50 % auf die Eintrittskarte für Kinder bei Veranstaltungen des Stadttheaters Bocholt e.V. sowie auf den Familienleseausweis der Stadtbibliothek Bocholt.
Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr und ist nicht übertragbar. Beim Besuch der gewählten Veranstaltung sind der jeweiligen Institution für den Erwerb der Eintrittskarte der Familienpass und der gültige Personalausweis vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt vom 20.12.2017
Ihre Ansprechpartner/innen
- van Baal, Nicole
- Bühs, Ina
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.