Gaststätte
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte müsen Sie verschiedene Unterlagen einreichen.
Mitzubringen sind
Führungszeugnis, Unterrichtungsnachweis der IHK, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften), Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten, Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes, geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr), Kopie des Pachtvertrages, Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.