Fundsache
Haben Sie etwas verloren? Ist Ihnen das Fahrrad gestohlen worden? Oder haben Sie etwas gefunden?
Das Bürgerbüro nimmt Fundsachen an, verwaltet diese und gibt sie auch aus. Bevor Sie das Bürgerbüro aufsuchen, lohnt sich ein Blick in die Onlinefundliste, mit etwas Glück ist Ihr verlorener Gegenstand schon dabei.
Die Regelungen des Fundwesens
(u.a. Behandlung und Verwahrung von Fundsachen) ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 965 ff.). Fundtiere aus dem Stadtgebiet Bocholt werden im Regelfall im Tierheim Bocholt untergebracht.
Zwei bis drei Mal im Jahr werden die Fundsachen, die nach einem Aufbewahrungszeitraum von einem halben Jahr nicht vom Verlierer abgeholt wurden und bei denen der Finder auf den sogenannten "Eigentumsvorbehalt" verzichtet hat, online versteigert. Die Termine werden frühzeitig über die bocholt.de und die Medien bekanntgemacht.
Ihre Fahrraddiebstahlanzeige können Sie bei der Polizeistation Bocholt stellen.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, §§ 965 ff.)
Das kostet es
Wenn der Fundgegenstand von der Stadt Bocholt aufbewahrt wird, entstehen hierdurch Personal- und Sachkosten. Aus diesem Grund wird beim Verlierer oder beim Finder, der Eigentumsvorbehalt (d.h. er möchte die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist behalten) geltend macht, ein Kostenbeitrag erhoben. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Wert des aufbewahrten Gegenstandes und liegt, sofern dieser 1.000 Euro unterschreitet, zwischen zehn und zwanzig Euro; bei geringwertigen Fundsachen entfällt die Gebühr.
Ihre Ansprechpartner/innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 UhrDas Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Westend 2, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Müggenborg, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Pohl, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski-Kroll, Steentjes und Giesing sowie der Mitarbeiter Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.