Steueridentifikationsmerkmal
Seit Abschaffung der Lohnsteuerkarte werden Ihre steuerlichen Grunddaten wie Steuerklasse oder Freibeträge bei der Finanzverwaltung unter Ihrem Steueridentifikationsmerkmal (Steuer-ID) hinterlegt.
Dieses wird jedem in Deutschland Geborenen bei Geburt und jedem aus dem Ausland Zugezogenen nach der Anmeldung im Bürgerbüro vom Bundeszentralamt für Steuern per Brief mitgeteilt. Mit dieser elfstelligen Nummer können zum Beispiel Ihr Arbeitgeber die Meldung an das Finanzamt oder die Kindergeldkasse die Leistungsgewährung verarbeiten. Wenn Sie Ihre Steuer-ID nicht zur Hand haben und bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht abfragen können, können Sie sie unter dem Link
beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern; sie geht Ihnen dann mit Brief zu
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.