Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Prüfung der gesetzlichen Voraussetzung und Genehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht.Von der Gurtanlegepflicht

können Personen befreit werden,
- denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Bei der Beantragung bzw. Bescheinigung durch Ihren Arzt hilft Ihnen das nachfolgende Formular.
Das brauchen Sie
Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die o.g. Voraussetzungen gegeben sind.
Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes erteilt. Erfolgt keine Zeitangabe, wird diese Ausnahme grundsätzlich für drei Jahre erteilt.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)Das kostet es
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.Ihre Ansprechpartnerin
- Honsel, JörgBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.