Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Wie in jedem Bürgerbüro in ganz Deutschland können auch die Bocholterinnen und Bocholter im Bürgerbüro der Stadt eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister ("Führungszeugnis") beantragen. Das Bundeszentralregister ist ein in Bonn geführtes zentrales Strafregister (eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 1. 1. 1972, heute gültig in der Fassung vom 28.1.1985) - Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden:
In das Register
werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden eingetragen. Dazu zählen auch - nach einer rechtvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden.
Ebenfalls in Bonn wird das Gewerbezentralregister geführt, das aufgrund der Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 149 ff) eingerichtet wurde.
Schriftlicher Antrag / Erweitertes Führungszeugnis
Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Ein erweitertes Führungszeugnis setzt voraus, dass Sie eine schriftliche Aufforderung vorlegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt (z.B. der Sportverein, für den Sie erhenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind), bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Rechtliche Grundlagen
- Bundeszentralregistergesetz
- hier geht es direkt zum Bundeszentralregister
Das kostet es
Eine Auskunft über Vorstrafen einer natürlichen Person ist durch die Beantragung eines Führungszeugnisses unter Vorlage eines gültigen Ausweises und einer Gebühr von 13 Euro durch den Betroffenen selber im Bürgerbüro möglich.
Ein schriftlicher Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die Gebühr in Höhe von 13 Euro bar beifügen.
Sie müssen keine Gebühr entrichten, wenn Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie mittellos sind (SGB II - Bescheid) oder das Führungszeugnis für eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit benötigen. Legen Sie bitte die Bescheinigung des Trägers, die ihren Namen enthalten muss, im Original und unterschrieben vor.
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt. - Herr Cyganek
- Herr Eckert