Behinderung
Der Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung, sowie die Anträge für eine Erhöhung des Grades der Behinderung können im Bürgerbüro der Stadt Bocholt abgegeben werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls dort.
Eine Verlängerung der Ausweise erfolgt ebenfalls im Bürgerbüro. Bei Vorliegen eines entsprechenden Grades der Behinderung erkennbar in der Bescheinigung des Kreises Borken mit den Vermerken "bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) besteht die Möglichkeit einen Sonderparkausweis für Behinderte zu erhalten. Dieser berechtigt dann dazu, die besonders gekennzeichneten Park-Flächen mit seinem Kraftfahrzeug zu nutzen.
Hilfestellung können Sozialverbände, z.B. der VdK, geben.
Ansprechpartner für Nachfragen:
Kreis Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
Tel.: +49 2861 82-0
E-Mail: Schreiben Sie dem Kreis Borken eine E-Mail!
Internet: www.kreis-borken.de
Rechtliche Grundlagen
SGB IX
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.