Beglaubigung
Wenn Sie bei Behörden oder anderen Stellen
- Schulzeugnisse,
- Ausbildungs- oder Studiennachweise
- oder vergleichbare Dokumente
in Kopie vorlegen, wird unter Umständen von Ihnen erwartet, dass Sie die Ablichtung beglaubigen lassen. Beglaubigt heißt, die Echtheit und Richtigkeit von Unterschriften oder Abschriften wird amtlich bestätigt. Durch die Beglaubigung erhält die Kopie den gleichen Beweiswert wie das Original.
Deutsche Personenstandsurkunden können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Ausländische Personenstandsurkunden, die zum Rechtsverkehr im Bundesgebiet bestimmt sind, müssen in der Regel von der ausstellenden Behörde im Ausland beglaubigt werden; danach werden sie von deren Aufsichtsbehörde überbeglaubigt und von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung mit einer so genannten Apostille versehen. Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die im internationalen Urkundenverkehr verwendet wird.
Originaldokument vorlegen
Im Bocholter Bürgerbüro können Sie Kopien von sonstigen Dokumenten beglaubigen lassen. Wichtig: Legen Sie bitte immer Ihr Originaldokument vor. Dieses wird dort fotokopiert und beglaubigt. Damit technische Manipulationen (zum Beispiel der Zeugnisnoten) ausgeschlossen sind, können mitgebrachte Kopien nicht beglaubigt werden.
Empfehlung: Erkundigen Sie sich vor dem Besuch im Bürgerbüro bei der Stelle, der Sie Ihre Unterlagen vorlegen möchten, ob diese tatsächlich beglaubigt werden müssen. Bei Bewerbungen um Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz genügen im Regelfall unbeglaubigte Ablichtungen.
Das kostet es
Eine Beglaubigung
- pro Unterschrift oder Handzeichen kostet 2 Euro
- von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen oder Plänen kostet je (angefangene) Seite 3,50 Euro zuzüglich 0,50 Euro Kopiergebühr je DIN A-Seite.
Kostenfrei sind Beglaubigungen
- des Besuches von Schulen und Hochschulen (1. Studium), soweit das zu beglaubigende Zeugnis weniger als drei Jahre alt ist.
In diesen Fällen erhalten Sie im Bürgerbüro bis zu drei Beglaubigungen ohne Gebühr.
Zur Erläuterung: Beginnen Sie direkt nach dem Abitur ein Studium oder eine Ausbildung, sind die ersten drei Beglaubigungen gebührenfrei. Haben Sie nach dem Abitur eine Ausbildung absolviert und beginnen dann ein Studium, müssen Sie die Beglaubigungen bezahlen.
Die Gebührenbefreiung setzt zudem voraus, dass Sie in Bocholt gemeldet sind und den Zweck, für den die Beglaubigung verwendet werden soll, auf Verlangen nachweisen können.
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.