Ausweis
Im Bürgerbüro können Sie
- einen Personalausweis
- einen Reisepassund
- einen Kinderreisepass
beantragen.
Mit unserem Onlinedienst können Sie den Status der Bearbeitung ihres Antrages auf einen Ausweis nachvollziehen:
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bocholt vorsprechen. Das schließt eine schriftliche Beantragung oder die Beantragung mit Vollmacht aus.
Benötigt Ihr Kind einen Kinderreisepass, so begleiten beide sorgeberechtigten Elternteile das Kind zum Bürgerbüro. Ist ein Elternteil verhindert, können Sie eine Einverständniserklärungnutzen. Es ist nicht möglich, einen Kinderreisepass schriftlich oder durch einen Bevöllmächtigten zu beantragen.
Personalausweise und Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin produziert; die Herstellung dauert bis zu drei Wochen. Wenn Sie Ihr Dokument schneller benötigen, stellt Ihnen das Bürgerbüro auf Antrag einen vorläufigen Personalausweis bzw. einen vorläufigen Reisepass in Verbindung mit einem endgültigen Dokument aus.
Für welche Länder Sie einen Pass benötigen, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Staates oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Hier sind die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisepass zusammengestellt. Informieren Sie sich bitte dort!
Das brauchen Sie
Für Ihr neues Dokument benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Dieses können Privatpersonen auch online über eine gesicherte E-Mail (z.B. DE-Mail) an die Adresse buergerbuero@bocholt.de-mail.de senden. Fotos, die über die allgemeinen Mailadressen der Stadt geschickt werden, können aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden.
Der Reisepass enthält zudem einen Chip, der Ihre Fingerabdrücke enthält. Diese Abdrücke werden im Bürgerbüro eingescannt.
Wenn Sie erstmals in Bocholt einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde mit.
Rechtliche Grundlagen
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Passgesetz maßgebend. Jeder, der in das Bundesgebiet einreist oder es verlässt, ist verpflichtet, sich durch einen Pass auszuweisen. Für viele Länder genügt jedoch der Personalausweis. Personen, die wenigstens 16 Jahre alt sind, müssen sich in Deutschland durch Ausweis oder Pass ausweisen können.
Personalausweise und Reisepässe sind bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig, danach zehn Jahre lang.
Kinderreisepässe sind bis zum 12. Lebensjahr für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ausstellung gültig; auf Antrag der Sorgeberechtigten kann bereits ab der Geburt ein Bundespersonalausweis ausgestellt werden.
Das kostet es
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt ab dem 1.1.2021 37 Euro (bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro), für einen Reisepass 60 Euro (bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro) und für einen Kinderreisepass 13 Euro. Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig.
Ein vorläufiger Reisepass kostet 26 Euro und ein vorläufiger Personalausweis 10 Euro.
Für Expresspässe (92 Euro) und 48-Seiten-Pässe (82 Euro) fallen höhere Gebühren an.
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.