Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Datenschutz
Um die vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung sachgerecht erledigen zu können, müssen von den Fachbereichen, Fachdiensten und Einrichtungen der Stadtverwaltung Bocholt häufig personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person). Die Mitarbeiter der Stadt Bocholt sind verpflichtet, bei ihrer täglichen Arbeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes zu beachten.
Der Datenschutzbeauftragte achtet darauf,
dass bei der Stadtverwaltung Bocholt die gesetzlichen Vorschriften sowie die innerdienstlichen Regelungen und Weisungen zum Datenschutz eingehalten werden. Er berät darüber hinaus die Verwaltungsführung und alle Organisationseinheiten der Verwaltung in Fragen des Datenschutzes. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht der Beauftragte für Anfragen, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte und seine Vertreterin sind dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und seine Tätigkeit ist weisungsfrei.
Rechtliche Grundlagen
Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie den allgemeinen Datenschutzvorschriften des Bundes und des Landes NRW hat jeder Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Stadt Bocholt ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung. In Abhängigkeit der Zweckerhebung können Sie in den einzelnen Ämtern die bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung erfahren. Gemäß Landesverfassung NRW Artikel 4 Absatz 2 dürfen Eingriffe in Ihr Datenschutzrecht nur vorgenommen werden, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit stehen oder auf Grund eines Gesetzes zulässig sind.
Ihre Ansprechpartner/innen
- Könning, Mario
Telefonisch und per Mail ist der Datenschutzbeauftragte mo - do: 8 - 17 Uhr und fr: 8 - 12.30 Uhr zu erreichen.
In Bocholt ist er alle zwei Wochen montags vor Ort (Telefon: 02871 953-660)