Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Rechnungsprüfung
Nach der Nordrhein-Westfälischen Gemeindeordnung muss die Stadt Bocholt ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Das RPA soll als unabhängiges Organ der Verwaltung - es untersteht unmittelbar dem Rat (Prüfer werden von diesem bestellt und abberufen)- die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns kontrollieren.
Dies geschieht....
in erster Linie mit der alljährlichen Prüfung des Jahresabschlusses. Untersucht wird der Arbeitsablauf selbst auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Hier ist auch die Betätigung der Stadt als Gesellschafter, Atkionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts zu prüfen. Im Laufe des Jahres werden alle Kassen, Vermögensgegenstände und Vorräte ständig überwacht. Die Vergabe von Aufträgen wird überprüft, wobei der technisch-wirtschaftlichen Prüfung von Vergaben im Bauwesen besondere Bedeutung zukommt. Wird in der Haushaltswirtschaft die elektronische Datenverarbeitung zu Hilfe genommen, sind bestimmte Programme vor ihrer Anwendung zu prüfen.
Die Prüfung der bestimmungsgemäßen Bewirtschaftung oder Verwendung von Haushaltsmitteln anderer Gebietskörperschaften durch die Gemeinde wurde als gesetzliche Pflichtaufgabe zugewiesen. So ist das Rechnungsprüfungsamt u.a. Vorprüfstelle für den Landes- bzw. Bundesrechnungshof.
Rechtliche Grundlagen
Gemeindeordnung NW
Ihre Ansprechpartner/innen
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mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Klein-Menting, Sylvia
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- Wasilewski, Andre
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- Welsing, Stefan
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- Portz, Rolf
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