Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Sozialermäßigungen für den Musikschulunterricht
Um allen Bevölkerungsschichten Musikschulunterricht zu ermöglichen, werden Ermäßigungen gewährt.
Neben der automatisch berechneten Familienermäßigung für die Teilnahme mehrerer Geschwister am Musikunterricht und der ebenfalls automatisch berechneten Mehrfächerermäßigung besteht die Möglichkeit, Sozialermäßigung zu beantragen.
Für den Unterricht in der Musikschule sind nach Vorlage der Nachweise (Einkommen bzw. Sozialleistungsbescheid, Wohnkosten) Ermäßigungen von 12,5 - 90 % möglich.
Bei Teilnahme am JEKITS-Projekt ist eine Sozialermäßigung nur möglich, sofern ein Sozialleistungsbescheid (Wohngeld, SGB I und II, Kindergeldzuschlag, etc.) vorgelegt wird. Die Ermäßigung beträgt dann für den Sozialleistungszeitraum 100 %.
Der Einsatz der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Münsterlandkarte) ist für alle Angebote der Musikschule möglich.
Eine schriftliche Antragstellung mit Belegführung durch den Zahlungspflichtigen ist erforderlich. Der Antrag ist bis zum Ende des Jahres zu stellen, in dem die Ermäßigung gewährt werden soll. Ebenso sind die jeweils letzten Einkommens- und Wohnlastennachweise bis zum 31. Dezember des Jahres einzureichen, bei schuljahresbezogenem Unterricht bis zum Ende des Schuljahres (JEKITS), in dem die Ermäßigung gewährt werden soll.
Ihr Ansprechpartner
- Pohl, Martina
mo - fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
mo. u. die.: 14 - 16:30 Uhr
do.: 14 - 17 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Frau Pohl vereinbaren.