Krematorium
Zur Einäscherung der Verstorbenen ist die Überführung in ein Krematorium erforderlich. Die Überführung übernimmt ein Bestattungsunternehmen. Die Verstorbenen werden bis zur Beerdigung in den hierfür vorgesehen Leichenhallen aufgebahrt. Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen“.
Ihre Ansprechpartner
- Euting, Andreas
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr - Kamperschrör, Martin
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
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