Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Entwässerungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Gebühr wird für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt und nach unterschiedlichen Maßstäben erhoben.
Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben: Für Grundstücke, die an andere Anlagen u. Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, werden für das Einsammeln u. Transportieren aus Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) bzw. Abwassersammelanlagen (abflusslose Gruben) Gebühren erhoben.
Kleineinleiterabgaben: Bei Grundstücken mit abflusslosen Gruben, deren Eigentümer die Genehmigung zum Aufbringen des Klärschlamms in Form landbaulicher Bodenbehandlung besitzen, wird eine Gebühr erhoben. Die Abgabe richtet sich in der Höhe nach der Zahl der zum Stichtag 30.06. eines Jahres mit 1. oder 2. Wohnsitz auf dem jew. Grundstück gemeldeten Personen.
Das brauchen Sie
Die Schmutzwassergebühren-Veranlagung erfolgt überwiegend über die BEW in Verbindung mit den Verbrauchsabrechnungen. Sonderfälle werden in Abstimmung mit FB Tiefbau, Verkehr u. Stadtgrün vom Entsorgungs- und Servicebetrieb gesondert veranlagt. Die Niederschlagswassergebühren werden mit den Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzt.
Rechtliche Grundlagen
Satzung über Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Die Satzung finden Sie hier:
Das kostet es
Schmutzwasser Haushalt (einschl. Gewerbeeinleitungen bis 1000cbm) |
2,80 Euro/cbm |
Gewerbeeinleitungen mit einer Wassermenge über 1.000 cbm | 3,15 Euro/cbm |
Kleinkläranlagen - Entsorgung Fäkalschlamm | 21,60 Euro/cbm + Anfahrtsgebühr 39,17 Euro |
abflusslose Gruben- Entsorgung Schmutzwasser | 6,62 Euro/cbm + Anfahrtsgebühr 39,17 Euro |
Kleineinleiter | 17,90 Euro/Person |
Niederschlagswassergebühr | |
bebaute Fläche Vollgebühr | 0,69 Euro/qm |
bebaute Fläche mit Notüberlauf/teilversiegelt/Gründach | 0,50 Euro/qm |
bebaute Fläche Grundgebühr | 0,32 Euro/qm |
Letzte Gebührenänderung 01/2016
Ansprechpartner/-innen
- Frau Reidick
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Trainotti
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Lüth, Julia
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr