Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Hilfe zur Pflege
Für pflegebedürftige Menschen, die die Kosten der Pflege nicht selbst oder nicht im vollem Umfange selbst bezahlen können, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme bzw. eine Übernahme der Restkosten durch die Sozialhilfe.Der Fachbereich Soziales
bietet den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Möglichkeit, sich in allen Fragen der ambulanten und der stationären Pflege beraten zu lassen und ist auch bei der Antragstellung behilflich.Das brauchen Sie
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Einkommensnachweise und sonstige Unterlagen wie z.B.
- Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse (falls vorhanden)
- Rentenbescheid
- Lohnbescheinigung
- Arbeitslosengeldbescheid
- Krankengeldbescheinigung
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Sparbücher
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über bestehende Versicherungen
Rechtliche Grundlagen
§§ 61 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)Ihre Ansprechpartner/innen
- Edelmann, Ellen
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Kremer, Nina
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr