Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Fundtier
Fundtiere auf Bocholter Stadtgebiet - Was muss ich machen?
Ihnen ist ein Hund zugelaufen, den Sie keinem Nachbarn zuordnen können? In Ihrem Garten sitzt ein fremdes Zwergkaninchen? In Ihre Küche hat sich ein fremder Wellensittich verirrt? In diesen Fällen haben Sie es mit einem Fundtier zu tun. Nur Haus- oder Nutztiere (wie z.B. Hühner) können Fundtiere sein. Für Fundtiere gilt das Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechend. Darin ist geregelt, dass Sie als Finder die Fundsache zu verwahren haben. Da dies ja nicht immer möglich und insbesondere bei Tieren auch schwierig ist, gibt Ihnen das BGB das Recht, die Fundsache bei der Fundbehörde abzuliefern. Auf Anordnung der Fundbehörde sind Sie dazu sogar verpflichtet.
Fundbehörde, Tierheim, Feuerwehr, Tiernotruf
Die Fundbehörde ist beim Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt angesiedelt. Die Stadt Bocholt hat für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren einen Vertrag mit dem Tierheim Bocholt abgeschlossen. Bitte nehmen Sie daher Kontakt zum Tierheim Bocholt auf und bringen Sie das Tier bitte selbst dort vorbei. Die Adresse lautet.
Tierheim Bocholt, Wiener Allee 28, 46397 Bocholt, Telefon 02871 - 23153.
Dort wird dann auch eine Fundanzeige aufgenommen zu den Umständen des Auffindens.
Sollten Sie das Tier außerhalb der Erreichbarkeitszeiten des Tierheims auffinden, bitten wir Sie, das Tier nach Möglichkeit bis zur Herstellung des Kontaktes zum Tierheim sicher zu verwahren und ggf. mit Wasser etc. zu versorgen. Sollte dies nicht möglich oder aus anderen triftigen Gründen ein Transport in Eigenregie generell nicht umsetzbar sein, wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr der Stadt Bocholt unter der Rufnummer 02871 2103-0.
Der Tiernotruf ist nur in Ausnahmefällen nach Beauftragung durch die Stadt Bocholt zuständig für Fundtiere. Eine solche Ausnahme, die mit der Stadt Bocholt vereinbart wurde, ist immer ein verletztes Tier. Hier ist schnelle Hilfe vonnöten. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall möglichst unmittelbar an den Tiernotruf unter der Nummer 02871-2740445.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, §§ 965 ff.)
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr - kein Telefondienst!Das Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Neutorplatz 3, 1. Obergeschoss Ost, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Giesing, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski und Steentjes sowie die Mitarbeiter Eming und Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.