Umgebungslärm
Unter „Umgebungslärm“ versteht das Bundesimissionsschutzgesetz belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht;
Was ist kein Umgebungslärm?
Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählt nicht zum Umgebungslärm.
Was sind Lärmkarten?
Lärmkarten zeigen die Belastung durch Lärm in der Gemeinde. Es werden dabei Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie für alle Hauptverkehrstraßen durch Berechnung erstellt. Die Lärmkarten (Link) werden in NRW vom Landesamt für Natur. Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet.
Hauptverkehrsstraßen sind dabei alle Gundesfernstraßen, Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr.
Lärmaktionspläne
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 13. Mai 2009 die erste Stufe und am 13. November 2013 die zweite Stufe des Lärmaktionsplans. Danach wird die Lärmsituation bei bedeutsamen Entwicklungen oder ansonsten alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner/-innen
- Dege, Petra
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Schliesing, Hans
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