Kleingarten
Im Stadtgebiet der Stadt Bocholt gibt es vier Kleingartenanlagen, die von Stadt Bocholt an Kleingartenvereine (KGV "An der alten Aa", KGV "Gartenfreunde", KGV "Am Stadtwald" und KGV "Biemenhorst") verpachtet worden sind. Die Vergabe der Kleingartengrundstück erfolgt durch den jeweiligen Kleingartenverein.
Ein Kleingartengrundstück...
ist ein nicht gewerbsmäßig gärtnerisch genutztes Grundstück. Das Kleingartengrundstück dient der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Darüber hinaus müssen die kleingärtnerisch genutzten Grundstücke in einer Kleingartenanlage zusammengefasst sein, die mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wege, Spielflächen, Vereinsheim) umfassen. Weiteres Wesensmerkmal ist das Vorliegen eines schuldrechtlichen Vertrages als Basis für die Ausübung der kleingärtnerischen Nutzung.
Interessenten für ein Kleingartengrundstück können sich an den Bezirksverband
Bocholt-Borken der Kleingärtner e.V., wenden.
Rechtliche Grundlagen
- Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ihr Ansprechpartner
- Koloske, Lukas
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Ludynia, Thomas
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Müggenborg, Louisa
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!