Katasterkarte
Die Katasterkarte dient als Nachweis des Grundstücks im Liegenschaftskataster (ALKIS = Amtliches Liegenschafts Kataster Informations System)
Das Katasterkartenwerk besteht aus der Katasterkarte (Flurkarte) und aus der Schätzungskarte (Nachweis der Ergebnisse der Bodenschätzung). In der Katasterkarte sind in geeigneten Maßstäben die Flurstücke mit ihren Nummern, die Gebäude, die Lagebezeichnungen und die Nutzungsarten nachgewiesen. Die Stadt Bocholt hat Zugriff auf das ALKIS. Dieses wird durch den Kreis Borken als katasterführende Behörde fortgeführt. Der Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft ist für die Einrichtung und Fortführung der Digitalen Stadtgrundkarte zuständig.
Hinweis: Karten können bei folgenden Dienststellen bestellt werden:
1. Stadt Bocholt, Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
2. Kreis Borken, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, Burloer Straße 93, 46325 Borken
Ihren Ansprechpartner, Ihre Ansprechpartnerin im Infozentrum Grundstücks- und Bodenwirtschaft erreichen Sie:
- telefonisch: + 49 2871 953-439 oder
- per E-Mail: katasterauskunft@mail.bocholt.de
Rechtliche Grundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW)
Ihre Ansprechpartner
- Grundstücks- und Bodenwirtschaft, Infozentrum
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!