Bauland
Unter Bauland werden sowohl die Entwicklungsstufen des werdenden Baulandes, Bauerwartungsland und Rohbauland, als auch die Endstufe nämlich das baureife Land verstanden. Diese Entwicklungsstufen werden definiert im § 5 der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Bei der Stadt Bocholt wird einerseits der Verkehrswert von Bauland ermittelt als auch Bauland zu kommunalen Zwecken gehandelt (An- und Verkauf). Die Verkehrswertermittlung erfolgt beim Gutachterausschuss, einer Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Geschäftsstelle bei der Stadt Bocholt angesiedelt ist.
Informationen zum An- und Verkauf von Bauland erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern.
Rechtliche Grundlagen
§ 5 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Ihre Ansprechpartner
- Strohfeldt, Ingo
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Böcker, Jörg
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