Die Vielzahl der baurechtlichen Bestimmungen und deren ständige Änderungen machen es dem Bauherrn oft sehr schwierig seine Bauwünsche zu verwirklichen. Die Bauordnung berät den Bauherren und die Architekten, ihre Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren zu können. Neben der Bauberatung ist das Baugenehmigungsverfahren eine der Hauptaufgaben der Bauordnung. Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und baulichen Anlagen (von der Werbeanlage bis zur Windkraftanlage) ist im Regelfall eine Baugenehmigung erforderlich. Die Bauordnung prüft im Genehmigungsverfahren, ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht. Vielfach ist für diese Prüfung die Beteiligung weiterer Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung und die Beteiligung externer Behörden erforderlich. Die Bauordnung koordiniert das gesamte Verfahren und ist zentraler Ansprechpartner für den Bauherrn und den Architekten. Der Wunsch nach wirtschaftlichen Bauweisen unter höchstmöglicher Ausnutzung des Baugrundstückes, zudem oft noch bei gleichzeitigem Investitionsdruck der gewerblichen Antragsteller, stellt die Bauaufsicht oft vor schwierige Aufgaben, da die Belange der Allgemeinheit und hier insbesondere auch die der unmittelbaren Nachbarn gewahrt sein müssen. Weitere Aufgaben der Bauordnung sind u.a. (alle zu nennen wäre zu viel) die Bauüberwachung und Abnahme von Gebäuden und baulichen Anlagen, die Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten wie Zelte und Karusselle, vor allem bei der großen Bocholter Herbstkirmes, Beteiligung bei Brandschauen, Örtliche Überprüfungen bei gaststättenrechtlichen Erlaubnissen, die Führung des Baulastenverzeichnisses und auch die Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, wenn der Bauherr sich nicht an die Vorschriften gehalten hat. Die Bauordnung muss sicherstellen das von bestehenden und geplanten baulichen Anlagen keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen, die Vorhaben sich in die städtebauliche Ordnung einfügen und das Landschaftsbild nicht verunstalten.
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