Die Stadt Bocholt umfasst eine Fläche von ca. 119,5 km², erfüllt Zentrums- und Versorgungsfunktionen für einen Einzugsbereich von insgesamt ca. 200.000 Menschen, ist zugleich Einkaufs- und Industriestadt. Eine Stadt dieser Größenordnung und Funktion mit ihren hochdifferenzierten Strukturen bedarf einer städtebaulichen Ordnung und der Koordinierung aller Aktivitäten, wobei dem Ausgleich von unterschiedlichen Interessen, der Konfliktlösung und der Sicherung der Lebensgrundlagen erhebliche Bedeutung zukommen. Dies kann nur durch eine umfassende, vorausschauende städtebauliche Planung bewirkt werden, die zudem noch ästhetisch befriedigende Lösungen für das Stadt- und Landschaftsbild ermöglichen soll. Mit diesen Aufgaben befasst sich der Geschäftsbereich Stadtplanung. Sie reichen von der Wohnungsversorgung der Bevölkerung über Industrieflächenbereitstellung bzw. Betriebsstandortsicherungen, Regelungen von Umweltschutzkonflikten, Freiraumsicherung, Aktivierung und Erneuerung oder Sanierung sowie Aufwertung von Stadtteilen bis zum Denkmalschutz und der Stadtbildgestaltung. Dabei greift die Stadtplanung entscheidend in viele Bereiche ein. Planung vollzieht sich nach gesetzlich geregelten Verfahren, von denen die Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch die wichtigsten sind. Hierbei sind, außer der Abstimmung mit den sog. Trägern öffentlicher Belange, die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung und die mehrstufige Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Bau sowie der Beschluss als Satzung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander ist dabei ein wesentliches Element der planerischen Entscheidungsfindung.
Adresse:
Kontaktdaten:
Öffnungszeiten:
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 Uhr
Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
Kontaktpersonen
Weitere Mitarbeiter
Angebotene Produkte